Ausleihe (Gemeindebücherei)
Verlängerungen
Grundsätzlich kann jedes ausgeliehene Medium verlängert werden. Die Ausnahme sind „vorgemerkte“ Medien. Diese können nicht verlängert werden.
Entliehene Medien werden ab dem Datum ihrer Verlängerung um ihre normale Leihfrist verlängert.
So können Sie Ihre Medien verlängern:
Die persönliche Verlängerung vor Ort während der Öffnungszeiten.
Die telefonische Verlängerung. Sollte sich das Büchereipersonal während der Öffnungszeiten in einem Gespräch befinden oder sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten anrufen, hinterlassen Sie gerne auf unserem Anrufbeantworter Ihren Namen und Ihr Anliegen. Wir verlängern Ihre Medien um die jeweilige Leihfrist. Rückrufe erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Die Online-Verlängerung über unseren Online-Katalog. Um zu diesem zu gelangen klicken Sie hier. Bitte bedenken Sie bei der Online-Verlängerung über Ihr Benutzerkonto jedes zu verlängernde Medium separat anzuwählen und zu verlängern.
Die E-Mail-Verlängerung über die E-Mail-Adressen buecherei@hambuehren.de. Sie erhalten eine Rückmeldung per E-Mail über Ihre neuen Rückgabedaten.
Vormerkungen
Nur entliehene Medien können vorgemerkt werden. Die Ausnahme von der Vormerkung sind als „Präsenzbestand“ gekennzeichnete Medien.
Sie können Medien persönlich in der Bücherei während der Öffnungszeiten, telefonisch, online über den Online-Katalog der Gemeindebücherei sowie per E-Mail an buecherei@hambuehren.de vormerken.
Die Vormerkung von physischen Medien aus dem Bestand der Gemeindebücherei ist gebührenpflichtig. Die Vormerkungsgebühr beträgt je Titel 0,50 €. Die Gebühr ist erst bei Abholung des vorgemerkten Mediums fällig.
Die Vormerkung von eMedien aus dem Bestand der Onleihe Niedersachsen ist nicht gebührenpflichtig.
Reservierungen
Sobald ihre Vormerkung in der Hauptstelle eingetroffen ist, erscheint der Titel als Reservierung in Ihrem Benutzerkonto. Sie werden telefonisch vom Büchereipersonal über das Eintreffen Ihres gewünschten Titels informiert.
Reservierungen können während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Zur Abholung wird der Leseausweis benötigt, auf dem die Vormerkung getätigt wurde. Die Vormerkungsgebühr ist bei Abholung des reservierten Mediums zu begleichen.
Leihfristen
Die Leihfristen unserer Medien sind von der Art des Mediums abhängig.
Während vorangekündigter Schließtage erfolgt keine Vergabe einer Leihfrist. Medien sind während des Zeitraums einer betrieblichen Schließung nicht rückgabepflichtig.
Nicht entleihbar. Nutzung nur vor Ort:
- Die Tageszeitung
- Als “Präsenzbestand“ gekennzeichnete Medien
Eine Woche Leihfrist:
- Zeitschriften
Zwei Wochen Leihfrist:
- DVDs und Blu-Rays
- Hörbücher und Hörspiele
- Mobi-Sticks
- Konsolenspiele
- Tonies und Tonie-Boxen
- Edurino-Medien
Vier Wochen Leihfrist:
- Bücher
- Tiptoi-Medien
- Spiele
- Musik-CDs
Mahngebühren
Medien deren Leihfrist überschritten ist werden postalisch angemahnt. Für diese Mahnungen entstehen Kosten nach der Gebührensatzung der Gemeindebücherei Hambühren.
Jede versandte Mahnung kostet an Bearbeitung und Porto 2,00 € Mahngebühr.
Zusätzlich fällt für jedes überfällige Medium pro angefangener Woche 1,00 € Verzugsgebühr an. Bitte beachten Sie den entsprechenden Hinweis auf Ihrer Mahnung.
Bitte beachten Sie, dass die Erfassung von weiteren Mahngebühren durch eine Verlängerung gestoppt wird.
Beschädigung
Sollten Sie Beschädigungen oder Mängel an den Medien feststellen, teilen Sie dies nach Möglichkeit bitte dem Büchereipersonal vor der Ausleihe mit.
Sollten Schäden oder Mängel während der Entleihung durch den Leser entstehen bitten wir um eine Mitteilung bei der Rückgabe. Der weitere Ablauf bei schwerwiegenden Schäden wird im Anschluss durch die Büchereileitung entschieden.
Verlust
Sollte ein entliehenes Medium nicht auffindbar sein, geben Sie uns bitte unverzüglich Bescheid.
Der weitere Ablauf bei Verlusten wird im Anschluss durch die Büchereileitung entschieden.