Friedhöfe
Boyer Weg, Ortsteil Hambühren I
Am Friedhof, Ortsteil Oldau
Bestattungsarten
Es besteht die Wahl zwischen einer Erd- oder Urnenbeisetzung.
Grabarten
Unterschieden werden Reihengräber, Wahlgräber, anonyme und halbanonyme Gräber, sowohl für Erd- als auch für Urnenbeisetzungen.
Reihengräber
Bei Reihengräbern wird, der Bezeichnung entsprechend, fortlaufend beigesetzt. Die Grabstelle kann nicht ausgesucht werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit von 25 Jahren bei Erdbeisetzungen und 20 Jahren bei Urnenbeisetzungen ist nicht möglich.
Wahlgräber
Bei Wahlgräbern kann die Lage des Grabes im Rahmen des vorhandenen Angebotes ausgewählt werden. Die Nutzungszeit beträgt bei Wahlgräbern für Erdbeisetzungen 25 Jahre, bei Urnenwahlgräbern 20 Jahre. Die Nutzungszeiten sind verlängerbar. In einem Wahlgrab für Erdbeisetzung können außer einem Sarg auch mehrere Urnen bestattet werden.
Anonyme und halbanonyme Bestattungen
Es besteht die Möglichkeit einer anonymen oder halbanonymen Beisetzung für Erd- und Urnenbeisetzungen. In den hierzu vorgehaltenen Grabfeldern kann je Grabstelle jeweils eine Grabplatte mit den persönlichen Daten der / des Verstorbenen eingesetzt werden (halbanonym). Hingegen führt der Verzicht auf eine Grabplatte zu einer anonymen Grabstelle.
Weiterhin können Urnen auch in Reihengräbern an einer Stele beigesetzt werden. Eine Stele ist ein säulenförmiger, rechteckiger Granitstein, an der kleine Plaketten aus Bronze mit den persönlichen Daten der / des Verstorbenen befestigt werden können.
Grabgestaltung
Die Grabstätten müssen innerhalb eines halben Jahres nach der Beisetzung gärtnerisch angelegt und für die Dauer der Nutzungszeit unterhalten werden. Hierzu gehört auch die dauerhafte Einfassung der Grabstätten mit Natursteinen oder geeigneten Pflanzen. Es besteht keine Verpflichtung zur Aufstellung von Grabmälern. Werden Einfassungen oder Grabmale gesetzt, so ist hierfür vorher eine Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung einzuholen. Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig.
Nähere Einzelheiten hierzu erfahren Sie über die nachstehenden Links zur Friedhofssatzung und zum Gebührentarif.
Ansprechpartner für Friedhöfe, Gräber und Bestattungen:
Rainer Eiringhaus, Garten- und Friedhofsamt der Gemeinde Hambühren
Telefon: 05084 - 601227, e-mail: eiringhaus(at)hambuehren.de - (at) ersetzt @
Ansprechpartner/in
Herr Rainer Eiringhaus | |
Rathaus Hambühren, Zimmer 27 - Garten- und Friedhofsverwaltung // 1. OG Versonstraße 7 29313 Hambühren Telefon: 05084 601-227 Telefax: 05084 601-37 E-Mail: eiringhaus@hambuehren.de Aufgaben: |