Schiedsamt / Mediation
Schiedsamt
Schiedsbezirk Hambühren I +II
Dieter Gremmel
Tel.: 05084-601-122
E-Mail: schiedsamt-h@hambuehren.info
Schiedsbezirk Ovelgönne + Oldau
Peter Fabian
Tel.: 05084-601-123
schiedsamt-o@hambuehren.info
"Schlichten statt richten", so lautet der Wahlspruch des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).
Schiedsämter sollen Gerichte entlasten und selber Streitigkeiten schlichten.
Bei vielen kleineren Straftaten muss der "Verletzte" zunächst versuchen, sich mit dem "Beschuldigten" außergerichtlich zu versöhnen, ehe er Privatklage vor dem Strafgericht erheben kann. Für diesen in der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühneversuch ist das Schiedsamt die zuständige Stelle.
Solche Schlichtungsverhandlungen finden z. B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung sowie dem Mietrecht statt.
Vorteil der Schlichtung vor dem Schiedsamt:
- Die Schiedsperson versucht den Streit zu schlichten und zu beenden. Das Verfahren ist auf Vergleich und Einigung ausgelegt, was für das weitere Zusammenarbeiten und -Leben von Vorteil sein kann.
- Antragsteller und -gegner sparen Zeit und Nerven. In der Regel sind gerichtliche Verfahren weitaus emotionsgeladener und langwieriger, als die Schlichtung.
Im gerichtlichen Verfahren gibt es ein Urteil, dass sich nicht zwangsläufig an den Interessen beider Parteien orientiert. Anders im Schiedsverfahren, dass sich nach den Bedürfnissen der Parteien richtet.
- Die Schiedspersonen richten den Schlichtungstermin meist nach den zeitlichen Gegebenheiten der Parteien, das heißt, dass sie auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Termine an Abenden oder Wochenenden ansetzen.
- Die Schiedspersonen sind sehr erfolgreich. In mehr als 50 % der Fälle kommt es nicht mehr zu einer Klage vor dem Amtsgericht. Das liegt zum großen Teil daran, dass die Schiedsperson ebenfalls im Ort wohnt und die menschlichen Hintergründe eines Streits kennt. Daher kann sie in solchen Fällen oft geeignetere Vorschläge für die Beilegung des Streits machen, als ein Gericht es könnte.
- Das Kostenrisiko ist niedrig. Sie zahlen einen Vorschuss von 70 € mit dem die Verfahrenskosten gedeckt werden.
- Eine erfolgreiche Schlichtung ist ohne weiteres Gerichtsverfahren vollstreckbar.
Die Schiedsämter sind bei der Gemeinde eingerichtet. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichtes ernannt.
Organisationseinheiten
Abteilung Ordnung und Soziales | |
Versonstraße 7 29313 Hambühren Telefon: 05084 601-109 Telefax: 05084 60137 | Montag: 8.00 – 12.00 Uhr + 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 7.30 – 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Zusätzlich zu den o.g. Servicezeiten haben das Ordnungsamt und Standesamt auch am Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Das Standesamt hat Montag Nachmittags nicht geöffnet. |