Straßenerhaltung für Hambühren

Strategisches Straßenerhaltungsmanagement der Gemeinde Hambühren
Rangfolge der Straßen in den Maßnahmenkategorien 1 bis 5 für die Jahre 2015 bis 2026

Im Jahr 2014 hat die Gemeinde Hambühren zum Aufbau eines strategischen Straßen-erhaltungsmanagements alle gemeindlichen Straßen in ihren Bestandteilen und nach ihrem Zustand visuell erfassen lassen.

Anschließend wurden die so erfassten Straßenzustandsdaten detailliert ausgewertet und für die ermittelten Fahrbahnflächen Zustandsnoten von 1 bis 5 vergeben. Die Note 1 bedeutet hier "mangelfrei bis wenige Schadstellen", die Note 5 beschreibt "Straßen mit starken Schäden".

Wesentliches Ziel des strategischen Straßenerhaltungsmanagements ist das Erstellen einer straßenabschnittsweisen Rangfolge der entsprechenden Maßnahmenkategorien 1 bis 5. Die Maßnahmenkategorien (MK) werden dabei wie folgt definiert:

  • MK 1 Kleinreparaturen (Schlaglöcher, Rissesanierung)
  • MK 2 Oberflächenverbesserung/Dünnbeschichtung
  • MK 3 Deckenbelagserneuerung
  • MK 4 Erneuerung mit teilweiser Verstärkung
  • MK 5 Erneuerung Oberbau und Unterbau / Neubau

Bei den Maßnahmenkategorien 1 und 2 handelt es sich um Straßenunterhaltungsmaßnahmen (konsumtive Maßnahmen). Diese Maßnahmen können nicht durch Ausbau- oder Erschließungsbeiträge refinanziert werden.

Die Maßnahmenkategorien 3 bis 5 stellen investive Maßnahmen dar. Die Maßnahmen der Kategorie 4 und 5 können grundsätzlich über Ausbau- oder Erschließungsbeiträge teilweise refinanziert werden.

Bei den Maßnahmen der Kategorie 3 hängt die Refinanzierung über Ausbaubeiträge im Wesentlichen davon ab, ob die Decke in einer beitragsrelevanten Stärke (größer 4 cm) erneuert werden muss. Dies ist im Einzelfall zu entscheiden und kann unter Umständen erst im Zuge der Baumaßnahme nach Abfräsen der Verschleißdecke endgültig beurteilt werden.

Damit Sie sich als Anlieger aber auf mögliche Ausbaubeiträge einstellen können, wird bei der Information der Anlieger zunächst eine Beitragsfähigkeit der Maßnahmenkategorie 3 unterstellt. Sollte sich später herausstellen, dass nur eine Unterhaltungsmaßnahme erforderlich ist, so würden die Anlieger entsprechend nicht zu Beiträgen herangezogen.

Auf dieser Grundlage hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren im Dezember 2014 eine Rangfolge der Straßen in den Maßnahmenkategorien 1 bis 5 für die Jahre 2015 bis 2026 beschlossen (Prioritätenliste). Diese Prioritätenliste soll für die betroffenen Anlieger sowie für Rat und Verwaltung eine Planungssicherheit herstellen und einen wirtschaftlichen Einsatz der Mittel sowie einen Substanzerhalt der Gemeindestraßen gewährleisten.

Sie möchten wissen, wann in Ihrer Straße eine Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahme geplant ist?

Nutzen Sie unsere Prioritätenliste! Klicken Sie einfach in das Feld „Straße“ und geben Sie den Namen Ihrer Straße ein. Schon erfahren Sie, in welcher Maßnahmenkategorie Ihre Straße eingestuft wurde und in welchem Jahr die entsprechende Maßnahme durchgeführt werden soll.

Bitte beachten Sie, dass die in der Prioritätenliste angegebenen Werte lediglich der Haushalts- und Budgetplanung dienen. Die jeweilige Einzelbaumaßnahme ist selbstverständlich noch zu planen. Hieraus werden sich sicherlich noch Veränderungen der Mittel ergeben.

Sie haben weitere Fragen zu Ihrer Straße?

Dann können Sie sich sehr gern bei mir melden:

Dipl.-Bauing. (FH) Niels Jürgensen
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Leiter der Bauabteilung
Hoch- und Tiefbauamt
Gemeinde Hambühren
Versonstraße 7
29313 Hambühren
Tel.: 05084-601-231
Fax: 05084-601-37
Mobil: 0176-123 56 462
E-Mail: juergensen@hambuehren.de
Im Internet unter www.hambuehren.de