Einzelhandel- und Gewerbeflächenkonzept
In seiner Sitzung am 04.04.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hambühren erstmalig ein Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Hambühren beschlossen.
Die Gemeinde Hambühren ist Teil einer Region, die im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) als ländlich geprägtes und teilweise strukturschwaches Gebiet definiert wird.
Darüber hinaus stellt das Wettbewerbsumfeld – mit der direkten Nachbarschaft zu Celle sowie zu weiteren Grundzentren – die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde vor besondere Herausforderungen. Dies bezieht sich insbesondere auf die integrierten Nahversorgungsstandorte, die in den letzten Jahren in vielen ländlichen Gemeinden des Bundesgebietes zunehmend unter Druck geraten sind.
Die vorhandenen Nahversorger in Hambühren sind heute zwar vorwiegend an integrierten Standorten im Gemeindegebiet adressiert, dennoch verfügen die Betriebe mehrheitlich über unzureichend moderne und leistungsfähige Strukturen.
Hier sind Anpassungen an die aktuellen Markterfordernisse und Modernisierungen dringend erforderlich.
Zudem ist die Entwicklung eines Gewerbegebiets nördlich der Bundesstraße B214 geplant.
Hambühren möchte diesen Zeitpunkt nutzen und die Rahmenbedingungen für eine attraktive Nahversorgung und Gewerbeentwicklung in der Gemeinde schaffen.
Das Einzelhandels- und Gewerbeflächenkonzept soll die planerischen Grundlagen für eine nachhaltige und strategische Steuerung sowohl für den Einzelhandel als auch für die Gewerbeflächenentwicklung auf Basis der aktuellen rechtlichen und landesplanerischen Rahmenbedingungen schaffen. Wesentliche Inhalte des Konzeptes sind die Aufstellung einer Sortimentsliste für Hambühren und die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches (ZV).
Darüber hinaus kann das Konzept als Entscheidungsgrundlage für künftige Ansiedlungs- und Erweiterungswünsche dienen und eine notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zur Steuerung der Einzelhandels- und Gewerbeflächenentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung schaffen.
Erst mit der Erarbeitung des jetzt beschlossenen Einzelhandelskonzeptes können jedoch die Anforderungen und Rahmenbedingungen der Raumordnung und der Landesplanung (Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen 2017) an ein Einzelhandelskonzept erfüllt werden.
Ansprechpartner/in
Herr Niels Jürgensen | |
Rathaus Hambühren, Zimmer 29 - Leiter Bauen und Gemeindeentwicklung // 1. OG Versonstraße 7 29313 Hambühren Telefon: 05084 601-231 Telefax: 05084 601-37 E-Mail: juergensen@hambuehren.de Aufgaben: |